Anmeldung

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Nachschulungen und Nachschulungskurse

Zur Anmeldung:
Die Anmeldung für einen Nachschulungstermin können Sie bei uns online durchführen oder Sie wenden sich telefonisch an unser Sekretariat. Wählen Sie dazu bitte einfach einen entsprechenden Kursort in Ihrer Umgebung aus, teilen sie ihn uns auf ihrem gewünschten Weg mit und wir bemühen uns für Sie einen möglichst optimalen Termin zu finden.

Zum Kursablauf:
Bei unseren Nachschulungskursen werden Sie über die gesamte Kursdauer von speziell ausgebildeten VerkehrspsychologInnen begleitet. Ein Nachschulungskurs ist zusammengesetzt aus mindestens 4 Terminen mit der Dauer von jeweils 3 bis 3,5 Stunden (gesetzliche Vorgabe). Sie finden üblicherweise abends und einmal pro Woche statt. Vereinzelte Kurse bieten wir ortsspezifisch auch am Wochenende an. Um für Sie die Anreise und Erreichbarkeit zu erleichtern, bieten wir unsere Kurse an zahlreichen Orten in der Steiermark an. Genauere Information zu Kursorten und Terminen erhalten sie über unser Sekretariat.

Nachfolgend erfahren Sie details zu den unterschiedlichen Nachschulungskursen.

Nachschulung bei Alkoholauffälligkeit und Nachschulung wegen Alkohol

(Driver Improvement, Einstellungs- und Verhaltenstraining, Nachschulung bei Alkohol Delikt)

Der Grund, aus dem Nachschulungskurse für Lenker mit Alkoholdelikten (mit und ohne Probeführerschein) von der Behörde verordnet werden, ist um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Personen sollen durch den Nachschulungskurs mithilfe eines Einstellungs- und Verhaltenstrainings von einer erneuten Fahrt in alkoholisiertem Zustand abgehalten werden. Um den Führerschein oder Lenkerberechtigung nach einem Führerscheinentzug wieder zu erhalten, werden alkoholauffällige Kraftfahrer von der Behörde (üblicherweise der Verkehrsreferent/die Verkehrsreferentin) aufgefordert an einer Nachschulungsmaßnahme teilzunehmen.

Schwerpunkte in einer Nachschulungsmaßnahme sind beispielsweise:

  • Auseinandersetzung mit den Ursachen des Führerscheinentzugs, wie es zur Fahrt unter Alkoholeinfluss kommen konnte.
  • Information über die Gesetzeslage
  • Information über Alkoholwirkung, Alkoholaufbau und -abbau im Körper
  • Betrachtung der Wirkung von Alkohol auf die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit
  • Promillerechnungen mit Beispielen im Kurs. Probieren Sie auch die online Berechnung der Promille mit dem Promillerechner
  • Die eigene Einstellung und Erwartungen in Bezug auf Alkohol klar machen
  • Die Betrachtung der Rolle und Funktion von Alkohol im eigenen Leben
  • Entwicklung von anderen Lösungsmöglichkeiten für ähnliche Situationen
  • Alte Verhaltensmuster verstehen lernen und Entwicklung von neuen Strategien, die in Zukunft besser vor einem erneuten Vergehen bewahren können
  • Bei Kursabschluss erhält jeder Kursteilnehmer nach vollständiger Absolvierung und Bezahlung der Maßnahme eine Kursbestätigung

 

Nachschulung bei besonderen Verkehrsdelikten

(Nachschulung bei z.B. Verkehrsauffälligkeit oder Drogen Delikt)

Der Grund warum Nachschulungskurse für Lenkern mit besonderen Verkehrsdelikten (z.B. Drogeneinfluss, hohe Geschwindigkeitsübertretungen, zu geringer Sicherheitsabstand, etc.) von der Behörde verordnet werden ist um die bestehende Rückfallhäufigkeit der Lenker zu senken. Um den Führerschein oder Lenkerberechtigung wieder zu erhalten, werden auffällig gewordene Kraftfahrer von einem Amtsarzt/einer Amtsärztin verpflichtet, eine Nachschulungsmaßnahme durchzuführen.

Schwerpunkte dieser Nachschulungsmaßnahme sind beispielsweise:

  • Klärung der Ursachen des Deliktes
  • Information über die Gesetzeslage
  • Informationen über die Wirkung und Gefahren von bewusstseinsverändernden und verhaltensbeeinträchtigenden Substanzen (Drogen, Medikamente) im Straßenverkehr
  • Motive und Probleme für den Missbrauch von Drogen erkennen
  • Auseinandersetzung mit der Rolle und Funktion von Drogen im eigenen Leben
  • Entwicklung von individuellen Lösungsmöglichkeiten für zukünftige Vorfallsfreiheit
  • Zum Abschluss erhält jeder Kursteilnehmer nach vollständiger Absolvierung und Bezahlung der Maßnahme eine Kursbestätigung

 

Nachschulung bei Führerschein auf Probe

(Einstellungs- und Verhaltenstraining ohne Alkoholdelikt)

Nachschulungskurse für Kraftfahrer mit Probeführerschein werden bei spezifischen schwerwiegenden Verkehrsdelikten (ohne Alkoholdelikt) von der Behörde verordnet. Zudem hat der Betroffene eine Fahrprobe mit einem dafür ausgebildeten Fahrlehrer zu absolvieren. Der Grund für diese Maßnahme ist das Risiko für Wiederholungsfälle dieser Lenkern im Straßenverkehr zu minimieren. Um Ihren Führerschein oder Lenkerberechtigung wieder zu erhalten, werden sie von der Behörde (beispielsweise der Verkehrsjurist/die Verkehrsjuristin) aufgefordert eine Nachschulungsmaßnahme durchzuführen.

Schwerpunkte in der Nachschulungsmaßnahme sind beispielsweise:

  • Klärung der Ursachen des Deliktes
  • Information über die Gesetzeslage
  • Auseinandersetzung mit der eigenen Risikobereitschaft
  • Reflexion der eigenen Einstellung zum Auto
  • Auseinandersetzung mit dem Thema Geschwindigkeit
  • Entwicklung von alternativen Strategien für ähnliche Situationen
  • Kennen lernen typischer positiver wie negativer Reaktionsmuster im Straßenverkehr
  • Erhöhung der Aufmerksamkeit für soziale Interaktionen im Straßenverkehr
  • Auseinandersetzungen mit dem Thema Gruppendruck im Straßenverkehr
  • Zum Kursabschluss erhält jeder Kursteilnehmer nach vollständiger Absolvierung und Bezahlung der Maßnahme eine Kursbestätigung

 

Einzelnachschulung und Einzelnachschulungskurs

Als Einzelnachschulung können prinzipiell alle Nachschulungskursarten durchgeführt werden, vorrausgesetzt es besteht dafür Bedarf und ein guter Grund.

 

Rahmenbedingungen der Nachschulung

Gemäß der Nachschulungsverordnung muss bei allen Teilnehmer zu Beginn der Nachschulung ein Alkoholtest durchgeführt werden. Beträgt bei einem Teilnehmer der Alkoholgehalt mehr als 0,1 Promille (=0,05 mg/l) oder wird der Alkoholtest verweigert, wird diesem Teilnehmer keine Kursbestätigung erteilt.

Der jeweilige Bescheid, auf dem die Anordnung zur Nachschulung angegeben ist, muss zur Nachschulungsanmeldung (oder zum ersten Kursteil) mitgebracht werden.

Folgende Rahmenbedingungen sind gesetzlich vorgegeben:

  • Bei erstmaligen Besuch der Nachschulung ist für alkoholauffällige Kraftfahrer ein Kurs im Umfang von 4 Gruppensitzungen zu insgesamt 15 Kurseinheiten zu besuchen.
  • Bei erstmaligen Besuch der Nachschulung ist für verkehrsauffällige Kraftfahrern (z.B. zu schnell fahren) ist ein Kurs im Umfang von 4 Gruppensitzungen zu 12 Kurseinheiten zu besuchen und zusätzlich eine Fahrprobe in einer Fahrschule mit geeignetem Personal zu absolvieren.
  • Der Zeitraum in dem die Kursteile abzuhalten sind darf nicht weniger als 22 und nicht mehr als 40 Tage betragen.
  • Mit Ausgabe der Kursbesuchsbestätigung gilt der Kurs offiziell als ordentlich besucht und abgeschlossen.
  • Vorraussetzungen für den Erhalt der Kursbesuchsbestätigung sind:
    • Teilnahme an allen Kurssitzungen
    • ausreichende Mitarbeit im Kurs
    • ein unauffälliger Alkoholtest
    • vollständige Bezahlung der Kursgebühr.

Wird, aus einem der oben genannten Gründen, die Kursbesuchsbestätigung nicht ausgegeben so ist für den Erhalt der Bestätigung neuerlich ein Nachschulungskurs zu besuchen.

Die Kosten für die Nachschulungskurse sind gesetzlich festgelegt und betragen bei:

  • Nachschulungskursen für alkoholauffällige Lenker: 495 Euro
  • Nachschulungskursen für verkehrsauffällige Lenker: 495 Euro
  • Nachschulungskursen aufgrund des Vormerksystems: 199 Euro

Um den originalen Gesetzestext der Nachschulungsverordnung anzusehen klicken sie hier.